Familien- und Erbrecht

Im Bereich des Familienrechts biete ich umfassende juristische außergerichtliche und gerichtliche Beratung in den Bereichen:

Erbrecht

Meine Tätigkeit im Erbrecht erstreckt sich auf die Beratung und Vertretung von Erblassern, Erben, Erbengemeinschaften und allen sonstigen Parteien, die am Erbe beteiligt sind. Nicht selten sorgt das Erbe für allerlei Streitigkeiten, denen zumindest teilweise ein ordentlich und sauber gestaltetes rechtssicheres Testament vorbeugen kann. Gerne informiere ich Sie darüber, was es hinsichtlich der Vermögensaufteilung, der Erbfolge, dem Pflichtteil oder einer Enterbung zu beachten gibt.

Ich führe Verfahren von Anfang bis Ende mit vollem Engagement durch. Neben meinem fachlichen Know-how unterstütze ich beim Zusammenstellen von Dokumenten und Beweismitteln, die in Gerichtsverfahren oder vor anderen Institutionen verwendet werden können, und motiviere meine MandantInnen dazu, für ihr Recht einzustehen. Darüber hinaus bin ich bei meiner Arbeit sehr wissbegierig, erfrage jedes Detail und habe immer das Interesse meiner MandantInnen im Blick.